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Finanzstrafverfahren

starke Verteidigung

Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.

Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. Als Ihr Steuerberater kann ich Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und Sie aufgrund meiner Erfahrung mit dem Ablauf der Verfahren und im Umgang mit den Finanzbehörden in dieser heiklen Situation umfassend unterstützen. Ich verfasse Schriftsätze, und ergreife bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtsmittel dagegen.

Eine gut geplante und sorgfältig umgesetzte Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang des Finanzstrafverfahrens und insbesondere für das Strafausmaß, das sich daraus möglicherweise ergibt. Mit meiner Routine kann ich sicherstellen, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben.

Als Ihr Steuerberater bin ich auch Ihr Verteidiger im Finanzstrafverfahren